Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und für Tagungen/Gruppen/Veranstaltungen

LANDHOTEL BETZ Familie Betz GmbH / HRB 90252
63628 Bad Soden Salmünster, Brüder-Grimm Str. 21
Geschäftsführerinnen:
Marion Betz-Berthold und Bettina Betz

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferung des Hotels. (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-. Gastaufnahme-, Hotel- sowie Hotelzimmervertrag.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluß-/-Partner
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden und durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
2.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Leistungen/ Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die von Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe.
Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder bei Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepaßt. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertrags-erfüllung vier Monate überschreitet.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
3.4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistung des Hotels angemessen erhöht
3.5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, z.B. durch Kostenübernahme, so hat die Zahlung- vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung- binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung – ohne Abzug zu erfolgen
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6. geleistet wurde.
3.8. Der Kunden kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt Kunden /Kündigung („Stornierung“) des Kunden
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-Show)
4.1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.2. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzlicher Rücktritts-oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nicht-inanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistung, 70% für Halbpension und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ein Rücktritt des Kunden innerhalb der vereinbarten Stornierungsfrist muss in schriftlicher Textform erfolgen.
4.3. Bei einer Stornierung am Ankunftstag oder einer Nichtanreise berechnen wir die anfallenden Kosten gemäß 4.2.
4.4. Bei Tagungen/ Gruppenreservierungen (ab 6 Personen –mit Übernachtung) wird eine kostenfreie Stor-nierungsfrist von 4o Tagen festgelegt. Die Stornierung ist seitens des Kundenschriftlich vorzunehmen und ist vom Hotel schriftlich zu bestätigen.
4.5. Bei Tagungen/ Gruppenreservierungen/ Veranstaltungen mit Übernachtungen- gelten folgende Stornokosten (anrechenbar auf gebuchte Fixleistungen): bis 4o Tage vor Anreise kostenlos; 39 bis 3o Tage vor Anreise 50%; 29-14 Tage vor Anreise 65 %; anschließend 80% vom jeweils gebuchten Arrangement, sofern eine Neuvermietung nicht zustande kommt.
4.6. Sonderkündigungsrecht bei COVID: Sollte die Veranstaltung hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Schutzverordnung nicht stattfinden dürfen, ist eine kostenfreie Stornierung ab Bekanntgabe dieser Verordnung für den Zeitraum der Veranstaltung möglich.
Sollte die Veranstaltung hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona Schutzverordnung stattfinden dürfen, ist eine kostenfreie Stornierung seitens des Kunden nach dem oben genannten Zeitraum, beispielsweise durch Erkrankung des Referenten an Corona, einer zu geringen Teilnehmerzahl oder neuen Auflagen des Unternehmens, nicht möglich.
4.7. Bei Reduzierung der Tagungs-Teilnehmerzahl um mehr als 20 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Tagungsräume entsprechend der Personen zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern vereinbart wurde, daß der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6. / und/oder Ziffer 3.7. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls-höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden , die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereiches des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbestellung- Zimmerübergabe/Zimmerrückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunden hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90% Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4. Sofern nicht eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
6.5. In allen Räumen sind das Rauchen und die Verwendung von Kerzenlicht oder Räucherstäbchen nicht gestattet. Der Einsatz von Spraydosen (z.B. Haarspray/Deo) direkt unterhalb der Rauchmelder ist zu vermeiden. Die Rauchmelder des Hotels sind im gesamten Hotelbereich an eine Brandmeldeanlage mit einer direkten Verbindung an die Feuerwehr angeschlossen. Eine Auslösung der Rauchmelder veranlasst eine komplette Hotelräumung und das Einrücken der Feuerwehr. Bitte schließen Sie daher beim Rauchen auf den Balkonen die Balkontür von außen. Bei Nichtbeachtung unserer Brandschutzbestimmungen sind wir gezwungen, die anfallenden Kosten für Feuerwehr und Folgekosten Ihnen persönlich in Rechnung zu stellen. (ca. 750,-€ Folgekosten).

7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anders geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder oder Fahrräder,- und deren Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1. Sätze 1-4.
7.4. Das Betreiben und /oder Laden mitgebrachter elektrischer / elektronischer Gegenstände wie Pedelec-/E-Bike-/Golf-Akkus etc. ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Hoteliers im gesamten Hause nicht erlaubt. Für das Laden von „E-„-Akkus – für Pedelecs, E-Bikes/Golf-Caddies) stehen separate Ladeörtlichkeiten in der Hotelgarage zur Verfügung. Das Nutzen von Kochstellen, wie etwa elektrische Herdplatten oder Mikrowellen ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt für elektrische Wärmespender wie Infrarotlampen oder Wärmedecken. Der Betreiber / Verursacher haftet für den aus der Nutzung solcher Geräte entstandenen Schaden. Die Haftung gilt auch, sofern zuvor eine Genehmigung des Hoteliers ausgesprochen wurde. Laptops, Notebooks, Computer(-Tablets), Spielkonsolen, Mobiltelefone, Navigationsgeräte sind von diesem Verbot ausgenommen und bedürfen keiner ausdrücklichen Genehmigung.
7.5. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und –auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1. Sätze 1-4.

AGB – für Veranstaltungen/Feierlichkeiten / Ergänzungen zum Hotelbeherbergungsvertrag

8.Geltungsbereich
8.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
8.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen sowie die zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
8.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

9. Vertragsabschluß, Partner, Haftung
9.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
9.2.Haftung – s. Absatz 7.1. des Hauptvertrages

10. Leistung/ Preise/Zahlung Aufrechnung
10.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
10.3. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangener Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
10.4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertrages geltenden Steuern. Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer (MWST) nach Vertragsabschluß werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
10.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
10.6. Zahlungsbedingungen: Es gelten die Punkte aus Ziffer 3.5.- bis 3.9. entsprechend.

11. Rücktritt des Kunden – bei Veranstaltungen (Abbestellung- Stornierung)
11.1. Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht. Ein Rücktritt des Kunden bedarf der schriftlichen Zusendung per Post oder per Mail und muss vom Hotel schriftlich bestätigt werden.
11.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
11.3. Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 11.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß Ziffer 10.3; 11.4.;11.5;11.6.trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
11.4. Tritt der Kunde ab dem 40. Tag vor dem Veranstaltungstermin/Feierlichkeit zurück, ist das Hotel berechtigt zuzüglich zum evtl. vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 11.3. Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 1o.2. Satz 2 und 3 – 35 % des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen., ab dem 3o. Tag 60% und ab dem 2o. Tag 85 % des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
11.5. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der durchschnittliche 3-Gang-Menü-Preis des jeweiligen gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
11.6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart -ohne Buchung von Übernachtung/Zimmern- so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 39. Tag vor Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 29.Tag – 75% und ab dem 15.Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich.

12. Rücktritt des Hotels gemäß 5.1. – 5.4. des Hauptvertrages

13. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
13.1. Eine Erhöhung der Teilnehmer um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll.
Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
13.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 13.1. Satz 3 gilt entsprechend.
13.3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume entsprechend der Personen zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
13.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft das verschulden.

14. Mitbringen von Speisen und Getränken
14.1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

15. Technische Einrichtung, Anschlüsse und sonstige Ausstattungen
15.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattung von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunden haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
15.2. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde (rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
15.3. Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streaming Dienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
15.4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlung können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht zu vertreten hat.

16. Verlust oder Beschädigung der mitgebrachten Sachen
16.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt bei Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
16.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen.

17. Haftung des Kunden für Schäden
17.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
17.2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
17.3. Das Hotel verarbeitet die Informationen auf der Homepage mit größtmöglicher Sorgfalt. Das Hotel distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen rechtswidrigen Inhalten aller gelinkten und verknüpften Seiten, die von der Internetpräsenz des Landhotel Betz erreichbar sein sollten.
Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in Gästebüchern, Diskussionsforen, Kontaktformularen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht das Landhotel Betz als diejenige, die über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Gleiches gilt auch gegenüber dem Nutzer des freiempfänglichen Internetanschlusses via WLAN. Die Nutzung des hoteleigenen WLAN wird dem Gast kostenfrei angeboten. Der Zugang erfolgt u.a. auch passwortgeschützt. Der Abruf rechtswidriger Inhalte ist untersagt und ist nicht Gegenstand der Nutzungserlaubnis.

18. Schlussbestimmungen
18.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
18.2. Erfüllungsort- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Bad Soden Salmünster.
18.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
18.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
18.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und Dienstleistungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Landhotel Betz